Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Algemeine Geschäftsbedingungen




der




Baumschule Andreas Blömer


Unterm Berg 5


D-26676 Barßel-Harkebrügge








§ 1




Allgemeines – Geltungsbereich



1.

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt



2.

Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche, oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.




Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.




Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.



3.

Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.






§ 2




Vertragsschluß



1.

Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. Ein Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist dabei ausdrücklich vorbehalten. Dieses Recht endet für die bestellten Artikel des Warenangebotes mit dem Zeitpunkt der Bestellannahme durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.



2.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Voraussetzung für die Annahme einer Bestellung ist eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns! Der Kunde verpflichtet sich dabei die Bestellung im vereinbarten Zeitraum abzunehmen!




Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.



3.

Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.



4.

Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.




Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet.



5.

Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per elektronischer Post („E-Mail“) zugesandt.






§ 3




Preise und Zahlungsbedingungen



1.

Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle, in Euro, zuzüglich Umsatzsteuer. Der in Pflanzenpositionen angebotene Einheitspreis beinhaltet die anteiligen Kosten einer Einweg-Transportverpackung nach unserer Wahl, bzw. alternativ den Mehraufwand für die Einzelstellung der Artikel auf CC-Containerlagen. Die Preise enthalten keine weiteren Kosten wie beispielsweise Aufwendungen für Verkaufshilfen, Preisauszeichnungen, Etikettierungen etc.! Diese Kosten werden bei Bedarf, von uns gegenüber dem Kunden mit der Abgabe eines diesbezüglichen Angebotes vor Auftragserteilung konkret bezeichnet und extra berechnet. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der Liefer- und Versandkosten. Diese Kosten werden ebenfalls von uns gegenüber dem Kunden mit der Abgabe eines diesbezüglichen Angebotes vor Auftragserteilung konkret bezeichnet versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der Liefer- und Versandkosten. Diese Kosten werden ebenfalls von uns gegenüber dem Kunden mit der Abgabe eines diesbezüglichen Angebotes vor Auftragserteilung konkret bezeichnet.



2.

Die Vertragspartner vereinbaren Wertsicherung der angebotenen Leistungen. Basis dieser Wertsicherung ist die vom Statistisches Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland oder dessen Nachfolger verlautbarte monatliche Inflationsrate. Die vom Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland verwendete Bezeichnung dieser monatlichen Inflationsrate lautet „Verbraucherpreisindex“ und wird von dieser auf der folgenden Internetseite publiziert: http://www.destatis.de

Monatliche Inflationsraten in Höhe von bis zu einschließlich 4 Prozentpunkten bleiben unberücksichtigt.

Wenn die vom Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland oder deren Nachfolger verlautbarte monatliche Inflationsrate ab dem Tag des Liefervertragsabschlusses bis zu dem Tag des vereinbarten Lieferzeitpunktes (bzw. dem Tag des Abrufens der vertraglichen Leistung) die Höhe von 4 Prozentpunkten mindestens ein (1) Mal übersteigt oder überstiegen hat, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag und den zugehörenden Vereinbarungen und Angeboten mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Im Falle der Inanspruchnahme wird der Leistungsempfänger darüber umgehend schriftlich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

Auch wenn im Falle des Überschreitens der monatlichen Inflationsrate von 4 Prozentpunkten von diesem Recht auf Rücktritt vom Vertrag kein Gebrauch gemacht wird, kann nach dem erklärten Willen der Vertragsteile aus diesem Umstand kein Verzicht auf dieses Recht abgeleitet werden.

Mit dem Erscheinen unserer neuen Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit.



3.

Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet



4.

Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise keine Gültigkeit.



5.

Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen.



6.

Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten.



7.

Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis, ohne Abstriche wie Skontoabzüge o. ä., spätestens zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem bei Fälligkeit gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem bei Fälligkeit gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.



8.

Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren.




Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungsrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen.



9.

Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.



10.

Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.



11.

Ist vereinbart die Verwendung von Mehrweg-Transportverpackung zu honorieren, so geschieht dies durch Inabzugbringen eines vorher schriftlich vereinbarten Pauschalbetrages pro gelieferter Pflanze. Vergütungsvoraussetzung ist dabei der vollständige und wertgleiche Tausch der Mehrweg-Transportverpackung bei Lieferung, bzw. die zeitnahe (innerhalb von 7 Tagen nach Besitzübergang) und frachtfreie Rücklieferung derselben.






§ 4




Gefahrübergang, Versand und Verpackung



1.

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.



2.

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.



3.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.



4.

Im Falle des Zukaufs durch uns hat der Verkäufer die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen.



5.

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen.



6.

Warenanlieferungen durch betriebseigene Fahrzeuge sind in einem Radius von 20 km um die Verkaufsstelle möglich. Die Frachtkosten für die Anlieferung werden von uns gegenüber dem Kunden mit der Abgabe eines diesbezüglichen Angebotes vor Auftragserteilung konkret bezeichnet und als Pauschalbetrag pro Anlieferung in Rechnung gestellt. Eine Anlieferungsvoraussetzung ist hierbei die terminliche Verfügbarkeit des Transportfahrzeuges sowie kundenseitig die Bereitstellung einer geeigneten Abladehilfe. Kommt es Aufgrund des bestellten Warenumfanges zu transportkapazitätsbedingten Teilmengenanlieferungen, so wird die FrachtkostenAnlieferungspauschale für diesen Auftrag nur einmal in Ansatz gebracht. Ebenfalls erfolgt bei Mehrfachbestellungen, sofern diese zu einem Anlieferungsvorgang gebündelt werden können, die Frachtkostenberechnung nur einmalig. Eine Anlieferung per LKW kann nur über für LKW frei befahrbare Straßen erfolgen.



7.

Die aus unseren Lieferungen stammenden Einweg-Transportverpackungen und Kulturgefäße werden bei frachtfreier Rückführung zur Verkaufsstelle kostenlos zurückgenommen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Ein Anspruch auf Vergütung eines Restwertes besteht dabei nicht.

Einweg-Transportverpackungen sind: Polystyrol-Kisten ("Fischkisten"), PolypropylenTransportsteigen ("Wassersteigen") und Einweg-Jungpflanzenanzuchtplatten.



8.

Lieferungen in Mehrweg-Transportverpackung verstehen sich vorbehaltlich der Verpackungsverfügbarkeit zum Zeitpunkt des Bestelleingangs. Ein Anspruch auf Kommissionierung in Mehrweg-Transportverpackung besteht nicht. - Die aus unseren

Lieferungen stammende Mehrweg-Transportverpackung bleibt unser Eigentum und wird bei Abholung bzw. Lieferung der Warenbestellung getauscht. Der Kunde verpflichtet sich, bei Lieferung nicht getauschte Mehrweg-Transportverpackung zeitnah (innerhalb von 7 Tagen nach Besitzübergang), wertgleich und für uns kostenfrei zurückzuführen.

Erfolgt auch nach angemessener Fristsetzung keine Rücklieferung, so sind wir berechtigt, dem Kunden die Verpackung zu unseren Selbstkosten nachzuberechnen oder eine angemessene Leihgebühr zur erheben. Die entsprechende Kostenkalkulation wird dem Kunden auf Nachfrage dargelegt. Der Kostenansatz dieser Kalkulation spiegelt die bei Rechnungslegung aktuellen Wiederbeschaffungskosten der berechneten MehrwegTransportverpackung wieder.

Mehrweg-Transportverpackungen sind: Holz-Aufsetzer, Holz-Zwischenböden, EuroPaletten, TEKULETTEN®, PALETTINOS®, Kunststoff-Baumschulkisten und

Mehrweg-Jungpflanzenanzuchtplatten



9.

Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden.




Sind vom Kunden zusätzliche Dienstleistungen wie beispielsweise das Anbringen von Verkaufshilfen, eine besondere Preisauszeichnungen, das Ausetikettieren der Ware oder Ähnliches gewünscht, so obliegt die Wahl der dafür nötigen Materialien und deren Beschaffung uns. Bei vom Kunden gestellten Materialien steht es uns frei, diese auf Tauglichkeit in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.






§ 5




Lieferpflichten



1.

IIm Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie beispielsweise Störungen im Warenwirtschaftskreislauf duch Seuchen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Wirtschaftsembargos, Währungsveränderungen, behördliche Eingriffe, Gesetzesänderungen u. ä., verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.



2.

Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.



3.

Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.



4.

Sollte zum Lieferzeitpunkt die Pflanzenqualität der Ware, den Markterfordernissen nicht entsprechen, so entbindet uns dies von der Lieferpflicht für die Teile der bestellten Warenlieferung, die eine notwendige Marktfähigkeit nicht besitzen. Der Kunde ist berechtigt sich vor Ort von dieser Tatsache zu überzeugen. Etwaige, dem Kunden, dadurch entstandene Auslagen gehen zu seinen Lasten.



5.

Soll bei einer Pflanzenbestellung nicht aus bereits reservierten Bestellmengen geliefert werden, so bedarf es diesbezüglich eines ausdrücklichen Vermerkes auf dem jeweiligen Bestellschreiben! Eine Pflanzenbestellung durch den Kunden ohne explizite Bezugnahme auf unsere entsprechende Auftragsbestätigung bewirkt somit ebenfalls eine mengenmäßige Anpassung des bestellten Pflanzengesamtkontingentes.






§ 6




Maße und Muster



1.

Sämtliche Maße sind Circa-Maße. Abweichungen gegenüber den zugesicherten Eigenschaften (wie beispielsweise manifestiert in einer Musterpflanzenlieferung) sind in einer Größenordnung von 10 Prozentpunkten nach oben oder nach unten zulässig.



2.

Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.






§ 7




Eigentumsvorbehalt



1.

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.




Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.



2.

Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, daß der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, daß sie als von uns kommend erkennbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.



3.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.



4.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.



5.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.



6.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware.






§ 8




Garantie und Gewährleistung



1.

Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, daß der Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfaßt. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.



2.

Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Die Gewähr für Beerenobst, Rosen und andere Gehölze läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen. Bei Jungpflanzen übernehmen wir Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung.



3.

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.



4.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.



5.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)  verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.



6.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistunganspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Der auf den Tag der Lieferung folgende Tag, ist für den Fristbeginn der maßgebende Zeitpunkt. Bei Teillieferungen gleichartiger Waren, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Teillieferung für diesen Teil der Warenlieferung jeweils getrennt.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, daß diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, daß diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.



7.

Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit der gelieferten Waren sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen.



8.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.




Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.



9.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).



10.

Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Pflanzensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Unternehmer als Käufer dazu, die Pflanzensorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Pflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen. Ausnahmen von dieser Regelung kann dem Unternehmer als Käufer nur der jeweilige Rechteinhaber erteilen.






§ 9




Haftungsbeschränkungen



1.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.



2.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.



3.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.






§ 10




Widerrufs- und Rückgaberecht

1.

Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

2.

Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen, es sei denn, es handelt sich bei der Ware um lebende Pflanzen! Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären! Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.



3.

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.



4.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.




Der Widerruf ist zu richten an:

Baumschule Blömer

Inh. Andreas Blömer

Unterm Berg 5

26676 Barßel-Harkebrügge

Deutschland






§ 11




Schlußbestimmungen



1.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.



2.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.



3.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.







 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der

 

Baumschule

 

Andreas Blömer

 

Unterm Berg 5

 

D-26676 Barßel-Harkebrügge

 

Stand: 9. September 2011



 

 

 

 

 

 

 

 

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